Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 deckt Steckersolargeräte mit elektrischen Energiespeichern nicht vollständig ab. Für solche Systeme müssen zusätzliche technische Anforderungen berücksichtigt werden.
Die reguläre Wechselrichterleistung eines Steckersolargeräts ist für die EEG-Sonderregeln auf insgesamt 800 VA beschränkt. Separat beworbene Notstrom- oder Direktleistungen sind nicht automatisch mit der regulären Netzeinspeisung gleichzusetzen.
Netzgekoppelte oder ortsfeste Speicher können im Marktstammdatenregister registrierungspflichtig sein. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Speicher dem Nullsteuersatz unterliegen. Diese Informationen ersetzen keine rechtliche, steuerliche oder elektrotechnische Beratung.