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Kurzantwort
Registriere dein Balkonkraftwerk innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Innerhalb der Sondergrenzen (max. 2.000 W Module, max. 800 VA Wechselrichter, unentgeltliche Überschussabnahme) entfällt die separate Meldung beim Netzbetreiber – die Daten werden automatisch übermittelt.
Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Ja. Auch kleine steckerfertige Solaranlagen müssen im MaStR eingetragen werden. Für Balkonkraftwerke gibt es einen vereinfachten Registrierungsassistenten mit deutlich weniger Datenfeldern als bei einer großen PV-Anlage.
Entscheidend: die Anlage erzeugt Strom und ist mit dem Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden.
Netzbetreiber – wann noch nötig?
Meldung entfällt (Standardfall)
- ✓Modulleistung ≤ 2.000 W
- ✓Wechselrichter ≤ 800 VA
- ✓Anschluss über Stecker
- ✓Keine Einspeisevergütung beantragt
- ✓Seit 16. Mai 2024 gültig
Netzbetreiber trotzdem einbinden
- ✕Modulleistung > 2.000 W
- ✕Wechselrichter > 800 VA (max. wählbar)
- ✕Mehrere BKW überschreiten Grenzen
- ✕Einspeisevergütung gewünscht
- ✕Kein steckerfertiges Gerät
- ✕Große PV am selben Anschluss
Welche Leistungsgrenzen gelten?
| Bestandteil | Maximaler Wert |
|---|---|
| Gesamte Modulleistung | 2.000 Watt |
| Gesamte Wechselrichterleistung | 800 VA |
Mehrere Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle werden zusammengerechnet.
Achtung bei drosselbaren Wechselrichtern
Maßgeblich ist grundsätzlich die höchste technisch wählbare Wechselrichterleistung. Ein 900-VA-Wechselrichter fällt nicht automatisch unter 800 VA, nur weil er per App gedrosselt ist. Nutze die maximale Ausgangsleistung laut Typenschild.
Bis wann muss angemeldet werden?
Ein Monat ab Inbetriebnahme. Als Inbetriebnahmedatum gilt der Tag, an dem die Anlage vollständig montiert war, der Wechselrichter angeschlossen war und das Gerät erstmals Wechselstrom eingespeist hat.
Beispiel
Erstbetrieb
10. August
Registrierung spätestens
10. September
Zu spät angemeldet?
So bald wie möglich nachholen – aber mit dem tatsächlichen ursprünglichen Inbetriebnahmedatum, nicht mit dem heutigen. Nachträgliche Bearbeitung der Daten ist im MaStR möglich.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- 1
Technische Daten bereitlegen
Sammle Betreiber, Standort, Inbetriebnahmedatum, Modul- und Wechselrichterleistung sowie Zählernummer. Alles findest du auf Typenschild, Rechnung, Datenblatt oder Bedienungsanleitung.
- 2
Richtige Anlagenart auswählen
Wähle im MaStR „Steckerfertige Solaranlage – sogenanntes Balkonkraftwerk“ – nicht Gebäude- oder Freiflächenanlage. Auch Garten- und Terrassengeräte gelten als Balkonkraftwerk, wenn sie steckerfertig sind.
- 3
Benutzerkonto erstellen
Name, E-Mail, Benutzername und Passwort eintragen und Konto per E-Mail-Link aktivieren.
Aktivierungsmail kann im Spam-Ordner landen.
- 4
Als Anlagenbetreiber registrieren
Betreiber ist die Person, die die Anlage tatsächlich betreibt – meist du selbst, auch als Mieter. Vermieter, Händler oder Elektriker sind nicht Betreiber.
- 5
Standort eintragen
Trage die Adresse ein, an der die Anlage tatsächlich steht – nicht Rechnungs- oder Händleradresse.
- 6
Anzeigenamen vergeben
Frei wählbar, z. B. „Balkonkraftwerk Balkon Süd“ oder „Solaranlage Wohnung 2“. Der Name hilft dir, die Anlage im Konto zu finden.
- 7
Inbetriebnahmedatum eintragen
Der Tag, an dem die Anlage erstmals tatsächlich Wechselstrom in deinen Stromkreis eingespeist hat.
Nicht: Bestell-, Liefer- oder Registrierungsdatum.
- 8
Gesamte Modulleistung berechnen
Summe der Nennleistungen aller Module – nicht die aktuelle Solarproduktion. Erfassung in Watt.
- 9
Wechselrichterleistung eintragen
Maßgeblich ist die maximale wählbare Ausgangsleistung laut Typenschild. Mehrere Wechselrichter werden addiert.
App-Drosselung ändert die rechtliche Höchstleistung nicht.
- 10
Zählernummer angeben
Direkt am Zähler oder auf der Stromrechnung ablesen. Nicht mit Kunden- oder Vertragsnummer verwechseln.
- 11
Stromspeicher angeben
Ein Batteriespeicher wird als eigene Einheit registriert – im selben Ablauf oder später ergänzt. Hersteller, Modell, Kapazität und Inbetriebnahmedatum bereithalten.
- 12
Angaben kontrollieren und abschließen
Standort, Datum, Leistung, Zählernummer und Speicherangaben prüfen, dann registrieren. Bestätigung als PDF herunterladen und zu deinen Unterlagen legen.
Praktische Checkliste – bereitlegen vor Start
Balkonkraftwerk mit Speicher anmelden
Solaranlage und Batteriespeicher gelten als zwei registrierungspflichtige Einheiten. Beide können im selben Registrierungsablauf erfasst werden – oder der Speicher wird später ergänzt.
Was passiert nach der Registrierung?
Der zuständige Netzbetreiber erhält die Daten automatisiert aus dem MaStR und kann sie prüfen, dem Anschluss zuordnen, den Zähler tauschen oder Rückfragen stellen. Eine Nachricht des Netz- oder Messstellenbetreibers ist normal und bedeutet nicht automatisch, dass etwas fehlerhaft war.
Zählertausch – nicht deine Baustelle
Ein ungeeigneter älterer Zähler (z. B. Ferraris) wird durch eine moderne Messeinrichtung ersetzt. Für Steckersolar innerhalb der Sonderregeln darf die Anlage grundsätzlich bereits vor dem Tausch betrieben werden – der Netzbetreiber veranlasst den Austausch ohne gesonderten Auftrag.
Stromanbieter
Verkauft Strom & stellt Rechnung. Muss nicht separat informiert werden.
Netzbetreiber
Betreibt das örtliche Netz. Wird automatisch via MaStR informiert.
Messstellenbetreiber
Zuständig für den Zähler. Organisiert den Tausch bei Bedarf.
Umzug oder Erweiterung – was ist zu tun?
Bei einem Umzug
- • Standort im MaStR anpassen
- • Neues Inbetriebnahmedatum am neuen Ort
- • Zustimmung des neuen Vermieters prüfen
- • Zuständigen neuen Netzbetreiber beachten
Bei einer Erweiterung
- • Gesamt-Modulleistung ≤ 2.000 W bleiben
- • Gesamt-WR-Leistung ≤ 800 VA bleiben
- • Mehrere Geräte werden zusammengerechnet
- • Neuer Speicher: separat registrieren
Häufige Fehler bei der Anmeldung
Falsche Modulleistung
Nur ein Modul eingetragen statt Summe aller installierten Module.
Gedrosselte statt maximale WR-Leistung
Es zählt die höchste wählbare Leistung, nicht der App-Wert.
Falsches Inbetriebnahmedatum
Bestell-, Liefer- oder Registrierungsdatum statt tatsächlicher Erstbetrieb.
Kunden- statt Zählernummer
Die Zählernummer steht direkt am Zähler, nicht auf dem Stromvertrag.
Speicher vergessen
Ein Batteriespeicher muss als eigene Einheit mitregistriert werden.
Doppelte Registrierung
Erst prüfen, ob bereits ein Eintrag existiert – nicht ein zweites Mal anlegen.
Fazit
Ein gewöhnliches Balkonkraftwerk wird nur noch im Marktstammdatenregister eingetragen. Standort, Inbetriebnahmedatum, Modul- und Wechselrichterleistung, Zählernummer und ggf. Speicherdaten reichen aus. Innerhalb eines Monats registrieren, Bestätigung herunterladen – der Netzbetreiber wird automatisch informiert.
Häufige Fragen
Muss jedes Balkonkraftwerk angemeldet werden?+
Ja. Steckersolargeräte müssen im MaStR registriert werden. Der vereinfachte Assistent macht es kurz.
Muss ich es beim Netzbetreiber anmelden?+
Im Standardfall nicht. Bis 2.000 W Module und 800 VA Wechselrichter erhält der Netzbetreiber die Daten automatisch.
Wie lange habe ich Zeit?+
Grundsätzlich ein Monat ab Inbetriebnahme.
Was gilt als Inbetriebnahmedatum?+
Der Tag der ersten tatsächlichen Wechselstrom-Einspeisung in den Hausstromkreis.
Welche Modulleistung eintragen?+
Die Summe der Nennleistungen aller Module.
Welche Wechselrichterleistung eintragen?+
Die maximale wählbare Ausgangsleistung laut Typenschild. Reine App-Drosselung zählt nicht.
Wo finde ich die Zählernummer?+
Direkt am Stromzähler oder auf der Rechnung. Die Nummer wird im MaStR vertraulich behandelt.
Muss ein Speicher mit angemeldet werden?+
Ja, als eigene Einheit – im selben Ablauf oder später.
Betrieb vor dem Zählertausch erlaubt?+
Für Steckersolar innerhalb der Sonderregeln: ja. Der Netzbetreiber veranlasst den Tausch.
Muss ich den Zählertausch selbst beantragen?+
Nein. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, ihn zu veranlassen.
Was mache ich bei einem Umzug?+
Standort im MaStR ändern und neues Inbetriebnahmedatum am neuen Ort hinterlegen.
Kann ich Angaben später korrigieren?+
Ja. Registrierte Einheiten lassen sich im MaStR nachträglich bearbeiten.
Brauche ich eine Einspeisevergütung?+
Nein. Standardfall ist die unentgeltliche Abnahme. Vergütung würde die vereinfachte Abwicklung beenden.
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