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Ratgeber · Anmeldung

Balkonkraftwerk anmelden: Marktstammdatenregister und Netzbetreiber

Ein gewöhnliches Balkonkraftwerk wird in der Regel nur noch online im Marktstammdatenregister eingetragen. Die zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt im Standardfall.

Stand: Juli 2026 · Lesezeit ca. 10 Min.

Frist ab Inbetriebnahme

1 Monat

Max. Wechselrichter

800 VA

Max. Module

2.000 W

Netzbetreiber-Info

Auto

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Kurzantwort

Registriere dein Balkonkraftwerk innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Innerhalb der Sondergrenzen (max. 2.000 W Module, max. 800 VA Wechselrichter, unentgeltliche Überschussabnahme) entfällt die separate Meldung beim Netzbetreiber – die Daten werden automatisch übermittelt.

Kapitel 1

Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?

Ja. Auch kleine steckerfertige Solaranlagen müssen im MaStR eingetragen werden. Für Balkonkraftwerke gibt es einen vereinfachten Registrierungsassistenten mit deutlich weniger Datenfeldern als bei einer großen PV-Anlage.

am Balkongeländer
auf einer Terrasse
auf dem Garagendach
im Garten aufgestellt
mit einem oder mehreren Modulen
hauptsächlich zur Eigenversorgung

Entscheidend: die Anlage erzeugt Strom und ist mit dem Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden.

Kapitel 2

Netzbetreiber – wann noch nötig?

Meldung entfällt (Standardfall)

  • Modulleistung ≤ 2.000 W
  • Wechselrichter ≤ 800 VA
  • Anschluss über Stecker
  • Keine Einspeisevergütung beantragt
  • Seit 16. Mai 2024 gültig

Netzbetreiber trotzdem einbinden

  • Modulleistung > 2.000 W
  • Wechselrichter > 800 VA (max. wählbar)
  • Mehrere BKW überschreiten Grenzen
  • Einspeisevergütung gewünscht
  • Kein steckerfertiges Gerät
  • Große PV am selben Anschluss
Kapitel 3

Welche Leistungsgrenzen gelten?

BestandteilMaximaler Wert
Gesamte Modulleistung2.000 Watt
Gesamte Wechselrichterleistung800 VA

Mehrere Steckersolargeräte hinter derselben Entnahmestelle werden zusammengerechnet.

Achtung bei drosselbaren Wechselrichtern

Maßgeblich ist grundsätzlich die höchste technisch wählbare Wechselrichterleistung. Ein 900-VA-Wechselrichter fällt nicht automatisch unter 800 VA, nur weil er per App gedrosselt ist. Nutze die maximale Ausgangsleistung laut Typenschild.

Kapitel 4

Bis wann muss angemeldet werden?

Ein Monat ab Inbetriebnahme. Als Inbetriebnahmedatum gilt der Tag, an dem die Anlage vollständig montiert war, der Wechselrichter angeschlossen war und das Gerät erstmals Wechselstrom eingespeist hat.

Beispiel

Erstbetrieb

10. August

Registrierung spätestens

10. September

Zu spät angemeldet?

So bald wie möglich nachholen – aber mit dem tatsächlichen ursprünglichen Inbetriebnahmedatum, nicht mit dem heutigen. Nachträgliche Bearbeitung der Daten ist im MaStR möglich.

Kapitel 5

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. 1

    Technische Daten bereitlegen

    Sammle Betreiber, Standort, Inbetriebnahmedatum, Modul- und Wechselrichterleistung sowie Zählernummer. Alles findest du auf Typenschild, Rechnung, Datenblatt oder Bedienungsanleitung.

  2. 2

    Richtige Anlagenart auswählen

    Wähle im MaStR „Steckerfertige Solaranlage – sogenanntes Balkonkraftwerk“ – nicht Gebäude- oder Freiflächenanlage. Auch Garten- und Terrassengeräte gelten als Balkonkraftwerk, wenn sie steckerfertig sind.

  3. 3

    Benutzerkonto erstellen

    Name, E-Mail, Benutzername und Passwort eintragen und Konto per E-Mail-Link aktivieren.

    Aktivierungsmail kann im Spam-Ordner landen.

  4. 4

    Als Anlagenbetreiber registrieren

    Betreiber ist die Person, die die Anlage tatsächlich betreibt – meist du selbst, auch als Mieter. Vermieter, Händler oder Elektriker sind nicht Betreiber.

  5. 5

    Standort eintragen

    Trage die Adresse ein, an der die Anlage tatsächlich steht – nicht Rechnungs- oder Händleradresse.

  6. 6

    Anzeigenamen vergeben

    Frei wählbar, z. B. „Balkonkraftwerk Balkon Süd“ oder „Solaranlage Wohnung 2“. Der Name hilft dir, die Anlage im Konto zu finden.

  7. 7

    Inbetriebnahmedatum eintragen

    Der Tag, an dem die Anlage erstmals tatsächlich Wechselstrom in deinen Stromkreis eingespeist hat.

    Nicht: Bestell-, Liefer- oder Registrierungsdatum.

  8. 8

    Gesamte Modulleistung berechnen

    Summe der Nennleistungen aller Module – nicht die aktuelle Solarproduktion. Erfassung in Watt.

  9. 9

    Wechselrichterleistung eintragen

    Maßgeblich ist die maximale wählbare Ausgangsleistung laut Typenschild. Mehrere Wechselrichter werden addiert.

    App-Drosselung ändert die rechtliche Höchstleistung nicht.

  10. 10

    Zählernummer angeben

    Direkt am Zähler oder auf der Stromrechnung ablesen. Nicht mit Kunden- oder Vertragsnummer verwechseln.

  11. 11

    Stromspeicher angeben

    Ein Batteriespeicher wird als eigene Einheit registriert – im selben Ablauf oder später ergänzt. Hersteller, Modell, Kapazität und Inbetriebnahmedatum bereithalten.

  12. 12

    Angaben kontrollieren und abschließen

    Standort, Datum, Leistung, Zählernummer und Speicherangaben prüfen, dann registrieren. Bestätigung als PDF herunterladen und zu deinen Unterlagen legen.

Praktische Checkliste – bereitlegen vor Start

Kapitel 6

Balkonkraftwerk mit Speicher anmelden

Solaranlage und Batteriespeicher gelten als zwei registrierungspflichtige Einheiten. Beide können im selben Registrierungsablauf erfasst werden – oder der Speicher wird später ergänzt.

Hersteller und Modell
Speicherkapazität (kWh)
Wechselrichterdaten
Inbetriebnahmedatum
Kapitel 7

Was passiert nach der Registrierung?

Der zuständige Netzbetreiber erhält die Daten automatisiert aus dem MaStR und kann sie prüfen, dem Anschluss zuordnen, den Zähler tauschen oder Rückfragen stellen. Eine Nachricht des Netz- oder Messstellenbetreibers ist normal und bedeutet nicht automatisch, dass etwas fehlerhaft war.

Zählertausch – nicht deine Baustelle

Ein ungeeigneter älterer Zähler (z. B. Ferraris) wird durch eine moderne Messeinrichtung ersetzt. Für Steckersolar innerhalb der Sonderregeln darf die Anlage grundsätzlich bereits vor dem Tausch betrieben werden – der Netzbetreiber veranlasst den Austausch ohne gesonderten Auftrag.

Stromanbieter

Verkauft Strom & stellt Rechnung. Muss nicht separat informiert werden.

Netzbetreiber

Betreibt das örtliche Netz. Wird automatisch via MaStR informiert.

Messstellenbetreiber

Zuständig für den Zähler. Organisiert den Tausch bei Bedarf.

Kapitel 8

Umzug oder Erweiterung – was ist zu tun?

Bei einem Umzug

  • • Standort im MaStR anpassen
  • • Neues Inbetriebnahmedatum am neuen Ort
  • • Zustimmung des neuen Vermieters prüfen
  • • Zuständigen neuen Netzbetreiber beachten

Bei einer Erweiterung

  • • Gesamt-Modulleistung ≤ 2.000 W bleiben
  • • Gesamt-WR-Leistung ≤ 800 VA bleiben
  • • Mehrere Geräte werden zusammengerechnet
  • • Neuer Speicher: separat registrieren
Kapitel 9

Häufige Fehler bei der Anmeldung

Falsche Modulleistung

Nur ein Modul eingetragen statt Summe aller installierten Module.

Gedrosselte statt maximale WR-Leistung

Es zählt die höchste wählbare Leistung, nicht der App-Wert.

Falsches Inbetriebnahmedatum

Bestell-, Liefer- oder Registrierungsdatum statt tatsächlicher Erstbetrieb.

Kunden- statt Zählernummer

Die Zählernummer steht direkt am Zähler, nicht auf dem Stromvertrag.

Speicher vergessen

Ein Batteriespeicher muss als eigene Einheit mitregistriert werden.

Doppelte Registrierung

Erst prüfen, ob bereits ein Eintrag existiert – nicht ein zweites Mal anlegen.

Fazit

Ein gewöhnliches Balkonkraftwerk wird nur noch im Marktstammdatenregister eingetragen. Standort, Inbetriebnahmedatum, Modul- und Wechselrichterleistung, Zählernummer und ggf. Speicherdaten reichen aus. Innerhalb eines Monats registrieren, Bestätigung herunterladen – der Netzbetreiber wird automatisch informiert.

FAQ

Häufige Fragen

Muss jedes Balkonkraftwerk angemeldet werden?+

Ja. Steckersolargeräte müssen im MaStR registriert werden. Der vereinfachte Assistent macht es kurz.

Muss ich es beim Netzbetreiber anmelden?+

Im Standardfall nicht. Bis 2.000 W Module und 800 VA Wechselrichter erhält der Netzbetreiber die Daten automatisch.

Wie lange habe ich Zeit?+

Grundsätzlich ein Monat ab Inbetriebnahme.

Was gilt als Inbetriebnahmedatum?+

Der Tag der ersten tatsächlichen Wechselstrom-Einspeisung in den Hausstromkreis.

Welche Modulleistung eintragen?+

Die Summe der Nennleistungen aller Module.

Welche Wechselrichterleistung eintragen?+

Die maximale wählbare Ausgangsleistung laut Typenschild. Reine App-Drosselung zählt nicht.

Wo finde ich die Zählernummer?+

Direkt am Stromzähler oder auf der Rechnung. Die Nummer wird im MaStR vertraulich behandelt.

Muss ein Speicher mit angemeldet werden?+

Ja, als eigene Einheit – im selben Ablauf oder später.

Betrieb vor dem Zählertausch erlaubt?+

Für Steckersolar innerhalb der Sonderregeln: ja. Der Netzbetreiber veranlasst den Tausch.

Muss ich den Zählertausch selbst beantragen?+

Nein. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, ihn zu veranlassen.

Was mache ich bei einem Umzug?+

Standort im MaStR ändern und neues Inbetriebnahmedatum am neuen Ort hinterlegen.

Kann ich Angaben später korrigieren?+

Ja. Registrierte Einheiten lassen sich im MaStR nachträglich bearbeiten.

Brauche ich eine Einspeisevergütung?+

Nein. Standardfall ist die unentgeltliche Abnahme. Vergütung würde die vereinfachte Abwicklung beenden.

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